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   FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2021 - 16 K 11167/20   

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https://dejure.org/2021,53372
FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2021 - 16 K 11167/20 (https://dejure.org/2021,53372)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2021 - 16 K 11167/20 (https://dejure.org/2021,53372)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2021 - 16 K 11167/20 (https://dejure.org/2021,53372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 AO, Art 37 Abs 2 DiplBezÜbk, Art 37 Abs 2 DiplÜbk Wien, § 1 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 100 Abs 1 S 1 FGO
    Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Deutschen, der in Deutschland für die Botschaft eines ausländischen Staates arbeitet

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 AO 1977, Art 37 Abs 2 DiplBezÜbk, § ... 1 Abs 1 S 1 EStG, § 100 Abs 1 S 1 FGO, Art 19 Abs 1 Buchst a OECDMustAbk, § 115 Abs 2 FGO, Art. 19 Abs 1 Buchst b OCEDMustAbk, § 3 Nr 29 Buchst a S 1 EStG, § 3 Nr 29 Buchst a S 2 EStG, § 19 Abs 1 S 1 EStG
    Besteuerung eines Botschaftsangestellten im Tätigkeitsstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausnehmen der Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus seiner Tätigkeit für die Botschaft von der Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Besteuerungsrecht Deutschlands für den von einem in Deutschland ansässigen, unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatangehörigen aus seiner Tätigkeit als Verwaltungsangestellter einer ausländischen Botschaft erzielten Arbeitslohn

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.03.1995 - I R 98/94

    Keine Anrechnung der vollen schweizerischen Quellensteuer, wenn

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2021 - 16 K 11167/20
    Dies gilt auch dann, wenn eine darüberhinausgehende und gegebenenfalls unter Verstoß gegen das DBA erhobene ausländische Steuer wegen Ablaufs der Erstattungsfrist im anderen Vertragsstaat nicht mehr erstattet werden kann (so auch BFH-Urteil vom 15. März 1995 - I R 98/94 -, BStBl II 1995, 580; Blümich/Wagner, 157. EL (Mai 2021), EStG § 34c Rn. 139).
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